Metall-Innung Wesel
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Zulassung

Um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden, müssen gemäß §8, Absatz 1, Nr. 2 der Gesellenprüfungsordnung folgende Punkte vorliegen:

Alle Zeugnisse der Berufsschule
Alle Nachweise der überbetrieblichen Lehrgänge
Vollständig geführtes und unterschriebenes Berichtsheft mit mindestens
23 Wochenberichten und 23 Zeichnungen entsprechend des Ausbildungsstandes

Bei zu vielen Fehl-/ Krankheitstagen (mehr als 20 %) ist eine Zulassung zur Gesellenprüfung nicht möglich